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SBFI

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ist das Kompetenzzentrum des Bundes für national und international ausgerichtete Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik.

Schule

Permanente Einrichtung, die für eine Mehrzahl von Schülerinnen und Schülern die Ausbildung organisiert. Die Ausbildung erfolgt aufgrund direkter Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Lernenden.

Schulart

Mit der Schulart wird der nach inhaltlichen Kriterien unterschiedliche Lernstoff, der bei der Lehrtätigkeit vermittelt wird, bezeichnet. Hier wird sowohl nach der Altersstufe der Lernenden (Kindergarten, Berufsbildung) als auch nach dem Stoffumfang (Regelklasse, Sonderklasse bzw. Kleinklasse) unterschieden.

Schulgemeinde

Auf der Gemeindeebene werden die öffentlichen Schulen der obligatorischen Schulzeit von den Schulgemeinden geleitet. Die Schulgemeinden können mit den politischen Gemeinden vereint sein (Einheitsgemeinden).

Schulische Heilpädagogen/-innen (SHP)

Schulische Heilpädagoginnen / Heilpädagogen sind Lehrpersonen mit einem heilpädagogischen Zusatzstudium. Die Ausbildung befähigt zur Abklärung und Diagnose erschwerter Lernbedingungen sowie zur Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts und der Förderung in Zusammenarbeit mit dem Umfeld.

Schulort

Politische Gemeinde, in welcher der Unterricht stattfindet. Verantwortlich für die Finanzierung der Beschulung der Kinder ist die zuständige Schulgemeinde.

Schulprogramm

Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich verpflichtet jede Schule zur Formulierung eines Schulprogramms. Es enthält die Ziele der Schule für die kommenden Jahre und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen. Das Schulprogramm wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erarbeitet und muss von der Schulpflege bewilligt werden.

Sekundarschule

Die Sekundarschule wird in drei unterschiedlichen Abteilungen geführt (Sek A/B/C), wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Stufe ist. Die Abteilung C wird nicht in allen Gemeinden geführt. In einzelnen Fächern können zudem unterschiedliche Anforderungsstufen geführt werden.

Sekundarstufe I

Die auf die Primarstufe folgende Schulstufe der obligatorischen Schulbildung wird als Sekundarstufe I (Abkürzung "Sek") bezeichnet, sie dauert drei Jahre.                            

Sekundarstufe II

Nachobligatorische Bildungs- und Lehrgänge, die zu einer Berufsbildung oder zur Maturität führen. Die schulischen Brückenangebote werden ebenfalls zur Sekundarstufe II gezählt.

Sonderpädagogisches Angebot

Im Kanton Zürich umfasst das sonderpädagogische Angebot:
- Integrative Förderung (IF)
- Begabungs- und Begabtenförderung
- Aufnahme- und Aufbauunterricht in Deutsch als Zweitsprache
- Therapien wie Logopädie etc.
Der Unterricht kann erteilt werden in der Einschulungsklasse, Kleinklasse oder in der Aufnahmeklasse.

Sonderschulheime

Sonderschulen und Sonderschulheime sind spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, die in der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können.

Sonderschulung

Oberbegriff für die hochschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen und Teil des sonderpädagogischen Angebots für Kinder und Jugendliche mit sehr hohem pädagogischem Förderbedarf.

Sozialindex

Der Sozialindex ist eine Kennzahl im Kanton Zürich für die soziale Belastung einer Schulgemeinde. Die Berechnung erfolgt auf eine Stelle nach dem Komma. Am wenigsten belastete Gemeinden haben den Index 100, am stärksten belastete den Index 120. Der Sozialindex wird für Schulgemeinden und Schulkreise berechnet. Für unterschiedlich belastete Quartiere und Schulen innerhalb der Schulgemeinden gibt es keine Sozialindexe. Der Sozialindex wird auf Basis der folgenden drei Quoten berechnet:
- Ausländerquote
- Sozialhilfequote
- Einkommensquote
Ausländerquote: Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Nationalität, gemessen an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein werden wie Schülerinnen und Schüler mit Schweizer Nationalität behandelt.
Sozialhilfequote: Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von 5 bis 14 Jahren mit Sozialhilfe, gemessen an allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 14 Jahren
Einkommensquote: Anteil Steuerpflichtige mit mindestens einem unterstützungsberechtigten Kind, mit Einkommen unter dem kantonalen Median (gemessen an allen Steuerpflichtigen mit mindestens einem unterstützungsberechtigten Kind).
Das Mittel der Sozialindizes der drei vorangehenden Jahre fliesst in die Berechnung der Vollzeiteinheiten (VZE) ein.