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Kennzahlen von Schulgemeinden

Vergleich von Schulgemeinden: Beschreibung der Kennzahlen


Lernende im obligatorischen Schulalter
: Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Alters von Gesetzes wegen schulpflichtig sind, und in einer Bildungsinstitution innerhalb des Kantons Zürich unterrichtet werden.

Lernende der Volksschule: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen oder privaten Schule unterrichtet werden. Nicht dazu gehören Mittelschüler im 9. Schuljahr und Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen.

Lernende in Mittelschulen: Schülerinnen und Schüler, im 9. Schuljahr das Orientierungsjahr in einer Kantonsschule besuchen. Das 9. Schuljahr zählt noch zum obligatorischen Schulalter.

Lernende in Sonderschulen: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule unterrichtet werden.

Lernende der öffentlichen Volksschule: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen Schule unterrichtet werden.

Lernende in Kindergärten: Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Kindergärten.

Lernende der Primarschule: Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse in öffentlichen Primarschulen.

Lernende der Sekundarstufe 1: Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klasse in öffentlichen Sekundarschulen. Hier werden vier Anforderungsstufen unterschieden:

  1. Lernende der Sekundarstufe 1 mit erweiterten Anforderungen (Sek E)
  2. Lernende der Sekundarstufe 1 mit Grundanforderungen (Sek G)
  3. Lernende der Sekundarstufe 1 ohne äussere Differenzierung
  4. Lernende der Sekundarstufe 1 in Sonderklassen

Lernende in Privatschulen: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer privaten Schule unterrichtet werden. Wir unterscheiden zwischen:

  • Privatschulen mit kantonalem Lehrplan
  • Privatschulen mit eigenem Programm

Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule: Lehrerinnen und Lehrer mit Voll- oder Teilzeitpensen an öffentlichen Schulen im Rahmen des obligatorischen Schulalters.

Klassengrösse in Regelklassen: Durchschnittliche Klassengrösse, berechnet über alle Klassen der öffentlichen Volksschule, ausgenommen sind Sonderklassen. Bei dieser Berechnungsart werden gemischte Klassen nicht gesondert behandelt, d.h. falls viele Mischklassen vorhanden sind, beeinflusst das die durchschnittliche Klassengrösse gegen unten.

Privatschülerquote: Berechnet wird der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Volksschule (siehe oben, Lernende der Volksschule), welche sich an einer Privatschule befinden.

Sonderschulquote: Berechnet wird der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Volksschule (siehe oben, Lernende der Volksschule), welche separativ an einer Sonderschule unterrichtet werden.

Lernende in Sonderklassen: Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Volksschule, welche in der Regelschule, aber in Sonderklassen unterrichtet werden.

Lernende mit Sonderschulstatus in Regelklassen integriert: Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Volksschule, welche einen Sonderschulstatus haben, und integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden.