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Kennzahlen von Schulgemeinden

Vergleich von Schulgemeinden: Beschreibung der Kennzahlen

Anzahl Lernende im obligatorischen Schulalter: Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Alters von Gesetzes wegen schulpflichtig sind, und in einer Bildungsinstitution innerhalb des Kantons Zürich unterrichtet werden.

Anzahl Lernende der Volksschule (öffentlich und privat): Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen oder privaten Schule unterrichtet werden. Nicht dazu gehören Mittelschüler im 9. Schuljahr und Schülerinnen und Schüler an Heim- und Sonderschulen.

Anzahl Lernende in Mittelschulen Stufe Sek I (öffentlich und privat): Schülerinnen und Schüler, im 9. Schuljahr das Orientierungsjahr in einer Kantonsschule besuchen. Das 9. Schuljahr zählt noch zum obligatorischen Schulalter.

Anzahl Lernende in Sonderschulen (separative Schulung öffentlich und privat): Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule unterrichtet werden.

Anzahl Lernende in der öffentlichen Volksschule: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer öffentlichen Schule unterrichtet werden.

Primarstufe 1-2 (Kindergarten): Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Kindergärten.

Primarstufe 3-8 (Primarschule): Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse in öffentlichen Primarschulen.

Sekundarstufe I (Sek): Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klasse in öffentlichen Sekundarschulen. Hier werden vier Anforderungsstufen unterschieden:

  1. Lernende der Sekundarstufe 1 mit erweiterten Anforderungen (Sek E)
  2. Lernende der Sekundarstufe 1 mit Grundanforderungen (Sek G)
  3. Lernende der Sekundarstufe 1 ohne äussere Differenzierung
  4. Lernende der Sekundarstufe 1 in Sonderklassen

Anzahl Lernende in Privatschulen: Schülerinnen und Schüler im schulpflichtigen Alter, die in einer privaten Schule unterrichtet werden. Wir unterscheiden zwischen:

  • Privatschulen mit kantonalem Lehrplan
  • Privatschulen mit eigenem Programm

Anzahl Lehrpersonen in der öffentlichen Volksschule: Lehrerinnen und Lehrer mit Voll- oder Teilzeitpensen an öffentlichen Schulen im Rahmen des obligatorischen Schulalters.

Durchschnittliche Klassengrösse in Regelklassen der öffentlichen Volksschule: Durchschnittliche Klassengrösse, berechnet über alle Klassen der öffentlichen Volksschule, ausgenommen sind Sonderklassen. Bei dieser Berechnungsart werden gemischte Klassen nicht gesondert behandelt, d.h. falls viele Mischklassen vorhanden sind, beeinflusst das die durchschnittliche Klassengrösse gegen unten.

Lernende in besonderen Klassen: Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Volksschule, welche in der Regelschule, aber in Sonderklassen unterrichtet werden.

Lernende mit Sonderschulstatus in Regelklassen integriert: Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Volksschule, welche einen Sonderschulstatus haben, und integrativ in einer Regelklasse unterrichtet werden.