Die Zahlen und Darstellungen gegen einen groben Überblick über die Situation im ganzen Kanton, ohne weitere Differenzierung nach Stufen.
Die Sonderschulquote berücksichtigt im Nenner neu sämtliche schulpflichtigen Schüler/innen mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Berücksichtigt werden neu Personen an Mittelschulen und an Privatschulen.
Ab dem Schuljahr 2023/24 wurde die Finanzierung von Schüler/innen an Privatschulen erhoben und es werden nun öffentlich finanzierte Schüler/innen an Privatschulen als Sonderschüler/innen ausgewiesen.