Gymnasiale Maturitäten werden erfasst, wenn sie an Schulen mit Hausmatur abgelegt werden. Solche, die vom eidgenössischen SBFI Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation organisiert werden, sind nicht berücksichtigt.
Im Schuljahr 2002/03 haben zwei Jahrgänge die gymnasiale Maturitätsprüfung gleichzeitig abgelegt (Verkürzung der Gymnasialzeit).