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Sozialindex

Sozialindex - Erläuterungen

Vorbemerkungen

Der Sozialindex wird seit dem Schuljahr 2004/05 für die Zuteilungen der Vollzeiteinheiten (VZE) an die Schulgemeinden eingesetzt. Er wurde im Jahr 2010 überprüft und nach einer Vernehmlassung im Schulfeld überarbeitet. Der modifizierte Sozialindex kam erstmals für die VZE-Zuteilung des Schuljahres 2012/13 zum Einsatz.

Was ist der Sozialindex?

Wissenschaftliche Studien (z.B. Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen, Pisa, Zürcher Lernstandserhebungen) belegen, dass die soziale Situation der Lernenden (z.B. Ausbildungsstand Eltern, Migrationsstatus) einen grossen Einfluss auf die schulischen Leistungen hat. Je ungünstiger die soziale Situation, desto tiefer ist der schulische Erfolg. Kinder aus wenig privilegierten familiären Verhältnissen benötigen mehr schulische Unterstützung, um entsprechend erfolgreich die Schule durchlaufen zu können.

Schulgemeinden weisen eine unterschiedliche soziale Zusammensetzung ihrer Schülerschaft auf und benötigen dementsprechend auch unterschiedlich viel Ressourcen, um ihre Lernenden in geeigneter Form fördern zu können. Der Sozialindex ist eine Masszahl für diesen unterschiedlichen pädagogischen Unterstützungsbedarf von Schulgemeinden.

Der Sozialindex liegt zwischen den Werten 100 und 120. Die Schulgemeinde mit dem geringsten pädagogischen Unterstützungsbedarf weist den Index 100 auf, die Schulgemeinde mit dem höchsten Bedarf den Index 120. Die Schulgemeinde mit dem höchsten Sozialindex erhält also 20% mehr Vollzeiteinheiten (VZE) als die Schulgemeinde mit dem tiefsten Sozialindex.

Wie wird der Sozialindex berechnet?

In den Sozialindex fliessen drei bevölkerungsstatistische Merkmale von Schulgemeinden ein, die wichtige Aspekte der sozialen Situation von Kindern beschreiben:

  • Die Ausländerquote berechnet sich als Anteil Lernender mit ausländischer Nationalität, gemessen an allen Lernenden. Schülerinnen und Schüler aus Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein werden wie Schülerinnen und Schüler mit Schweizer Nationalität behandelt. Grundlage für die Ausländerquote sind die Lernenden der Bildungsstatistik des Kantons Zürich zur öffentlichen Volksschule.
  • Die Sozialhilfequote berechnet sich als Anzahl Personen im Alter von 5 – 14 Jahren, die Sozialhilfe erhalten, gemessen an allen Personen im Alter von 5 – 14 Jahren. Die Daten stammen aus der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik.
  • Die Einkommensquote berechnet sich als Anzahl einkommensschwacher Steuerpflichtiger, gemessen an allen Steuerpflichtigen. Als «einkommensschwach» gelten Steuerpflichtige, die unterhalb des kantonalen Durchschnittseinkommens liegen. In die Berechnung fliessen nur Steuerpflichtige ein, die für mindestens ein Kind einen Steuerabzug geltend machen können. Die Daten stammen vom Steueramt des Kantons Zürich.

Die drei Quoten werden standardisiert, aufsummiert und transformiert, so dass die Gemeinde mit dem tiefsten pädagogischen Unterstützungsbedarf den Index 100 erhält, die Gemeinde mit dem höchsten Bedarf den Wert 120.

Sozialindices werden für Schulgemeinden erstellt, bei den beiden Städten Winterthur und Zürich auch für die Schulkreise. Für einzelne Schulen innerhalb von Gemeinden können keine Sozialindices berechnet werden.

Welche Rolle spielt der Sozialindex bei der VZE-Zuteilung an die Schulgemeinden?

Der Sozialindex bringt die Schulgemeinden in eine Rangierung und macht damit eine Aussage dazu, wie gross der Unterstützungsbedarf einer Gemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden ist. Wenn in Gemeinden der Unterstützungsbedarf stärker zunimmt als in anderen Gemeinden, erhalten diese mehr VZE. Dies geht aber zulasten derjenigen Gemeinden mit weniger stark steigendem oder sinkendem Unterstützungsbedarf.

Der Sozialindex macht keine Aussage dazu, ob sich der Unterstützungsbedarf über die vergangenen Jahre hinweg verändert hat, da die Quoten jedes Jahr so transformiert werden, dass sie zwischen 100 und 120 streuen.

Wie wird die Stellenplanung der Schulgemeinden unterstützt?

Für die Stellenplanung müssen die Schulgemeinden möglichst genau wissen, mit wie vielen VZE sie für die kommenden Schuljahre rechnen können. Damit der Sozialindex keine kurzfristigen Schwankungen ausweist, wird folgendes Verfahren gewählt:

  • Für die VZE-Zuteilung wird der Durchschnitt der drei letzten Sozialindices verwendet. Kurzfristige Veränderungen des Sozialindex werden dadurch geglättet.
  • Um Sprünge durch Auf- oder Abrunden zu vermeiden, wird der Sozialindex auf eine Kommastelle genau berechnet.
Die Details zur Festsetzung und Gewichtung des Sozialindex sind in der entsprechenden Verfügung geregelt.

Eine aktuelle, offiziell gültige Liste mit den Sozialindizes der Gemeinden des Kantons Zürich zur Berechnung der Vollzeiteinheiten finden Sie auf der Webseiten des Volksschulamts des Kantons Zürich.